ETA für Australien online beantragen
Möchten Sie ein ETA für Australien beantragen? Dann haben Sie den richtigen Ansprechpartner gefunden: Auf visum-australien.ch können Sie rund um die Uhr Touristen- und Business-Visa für Australien beantragen, ohne die eigenen vier Wände zu verlassen. Der Vorgang nimmt nur wenige Minuten in Anspruch und ist in weiten Teilen selbsterklärend. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung eines ETA für Australien erfüllt sind, halten Sie Ihr Visum spätestens nach 10 Tagen in den Händen.
Wofür steht die Abkürzung „ETA“?
„ETA“ ist die Abkürzung für „Electronic Travel Authority“ (Unterklasse 601). Im Volksmund wird der Begriff für alle Arten von Visa für Australien verwendet. Dies ist jedoch nicht ganz korrekt, da ein ETA für Australien nur von Menschen benötigt wird, die Staatsangehörige eines der folgenden Länder sind:
- Brunei
- Japan
- Hong Kong
- Kanada
- Malaysia
- Südkorea
- USA
Ein ETA für Australien (Unterklasse 601) wird dann benötigt, wenn man zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken einreisen möchte. Wer in Australien studieren oder dort ein Praktikum absolvieren möchte, muss ein anderes Visum beantragen. Je nachdem, welcher Abschluss angestrebt wird, muss eine andere Unterklasse gewählt werden, zum Beispiel:
- ELICOS (Sprachkurse für Studenten aus Übersee) = Unterklasse 570
- High School-Aufenthalt (Gymnasiale Oberstufe) = Unterklasse 571
- Berufliche Schulung und Weiterbildung (inkl. TAFE) = Unterklasse 572
- Bachelor-/Diplom-/Master-Studiengänge = Unterklasse 573
- Research-Master/Doktorgrad = Unterklasse 574
Welches Visum benötigen Staatsangehörige europäischer Länder?
Passinhaber aus der Schweiz oder anderen europäischen Ländern benötigen für touristische oder geschäftliche Aufenthalte kein ETA für Australien, sondern ein sogenanntes eVisitor-Visum (Unterklasse 651). Dieses können Sie bequem auf unserer Webseite beantragen und sich das Dokument per Mail oder auf dem Postweg zusenden lassen. Ebenso wie das ETA Australien berechtigt das eVisitor-Visum den Inhaber, sich für maximal drei Monate innerhalb des australischen Staatsgebietes aufzuhalten. Eine mehrfache Einreise innerhalb der Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ist grundsätzlich zulässig. Wenn Sie sich zwischenzeitlich nach Neuseeland begeben und dann nach Australien zurückreisen, beginnen die drei Monate von Neuem.
Als Inhaber eines eVisitor-Visums dürfen Sie an Konferenzen, Messen und Seminaren teilnehmen. Sie dürfen darüber hinaus geschäftliche Verträge unterschreiben und nach einer Arbeitsstelle suchen. Es ist jedoch untersagt, einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen – hierfür benötigen Sie ein „Work Visa“ oder ein „Work Permit“. Eine Alternative stellt das „Working-Holiday-Visum“ (WHV) dar, mit dem Sie Australien bis zu ein Jahr lang bereisen und innerhalb dieses Zeitraums auch bezahlte Jobs annehmen können. Diese Möglichkeit steht derzeit leider nur deutschen Staatsangehörigen offen, da die Schweiz und Österreich noch kein entsprechendes Abkommen mit Australien geschlossen haben.
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